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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf - Anforderungen an einen möglichen Hortneubau im Fontaneweg

Rangsdorf, den 06.04.2018

Entgegen den Aussagen des Architekten Soltkahn in der Märkischen Allgemeinen Zeitung, Zossener Lokalteil vom 04. März ist eine Kreditaufnahme für den Neubau eines Hortes im Fontaneweg nach dem Projekt des Architekturbüros Soltkahn nicht auf dem Verhandlungsweg mit der Kommunalaufsicht zu lösen. Eine Genehmigung einer Kreditaufnahme in einen gemeindlichen Haushalt ist nach den Gesetzen des Landes Brandenburg durch die untere Landesbehörde, in dem Fall die Kommunalaufsicht beim Landkreis Teltow Fläming, zu genehmigen oder zu versagen. Maßstab ist dafür, was die Gesetze des Landes Brandenburg fordern. Verhandlungen über eine Genehmigung sind deshalb nicht möglich. Bestenfalls kann die Rechtsposition, in dem Fall die der Mehrheit der Gemeindevertretung aus den Fraktionen von SPD, CDU, Linke und Grüne zur Genehmigungsfähigkeit gegenüber der Kommunalaufsicht noch einmal ausführlicher dargestellt und präzisiert werden.

 

Jede Veränderung an der mehrheitlich am 13.12.2017 beschlossenen Haushaltssatzung bedeutet, dass diese vorher aufzuheben ist und dann in einer geänderten Form neu zu beschließen ist. Dabei sind die inzwischen bekannt gewordenen finanziell nötigen Veränderungen, sofern diese wesentlich sind, auch mit zu berücksichtigen.

 

Eine Erhöhung der Kapazität für den Neubau des Hortgebäudes im Fontaneweg bedeutet eine Änderung der Baugenehmigung. Nach der Baugenehmigung aus dem Jahr 2014 ist das Gebäude mit einer Kapazität von 240 Kindern baurechtlich genehmigt worden. Sollte hier für 20 Kinder mehr Kapazität geschaffen werden, müsste die Baugenehmigung entsprechend in einem Bauantragsverfahren geändert werden. Dies bedeutet, dass ein Auftrag zur Änderung der Baugenehmigung ausgelöst werden müsste, was wiederum voraussetzt, dass dafür finanzielle Mittel bereitgestellt sind. Da es derzeit aber keinen rechtkräftigen Haushalt gibt, kann dafür auch kein Geld bereitgestellt werden. Eine Erhöhung der Kapazität um 20 zu betreuende Schulkinder im Hort bedeutet, dass die notwendige pädagogische Fläche sich um ca. 70 m² vergrößern muss.

 

Nach der Mitteilung der Kommunalaufsicht ist für den Hortneubau mit dem derzeitigen Projekt keine Kreditgenehmigung möglich. Es gibt, wenn man diesen (in der baugenehmigten Form) Hortneubau im Fontaneweg wirklich noch will, aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten. Die Eine ist, dass ein Haushalt ohne Kredit für das Jahr 2018 beschlossen wird. In diesem Haushalt sollten, so wie es der Antrag zur Haushaltssatzung der FDP Fraktion vorsah, Mittel für die nötigen Projektpräzisierungen und Kostenermittlungen auch für die Auswirkungen auf die Schule (u.a. für neue Schulräume) bereitgestellt werden. Erst nachdem dann die Auswirkungen auch auf die Schule kostenmäßig bekannt sind, kann über einen Nachtragshaushalt eine Kreditgenehmigung beantragt werden. Die Alternative wäre, dass die Gemeinde diesen Hortneubau aus eigenen finanziellen Mitteln errichtet. In dem Fall müsste die Mehrheit der Gemeindevertretung beschließen, auf einen Großteil der freiwilligen Leistungen für die Jahre 2018 und 2019 zu verzichten. Die nötigen Kürzungen der freiwilligen Leistungen von etwa 70 % der Leistungen, zu denen die Gemeinde nach den Gesetzen des Landes Brandenburg nicht verpflichtet ist und die deshalb auch vom Land Brandenburg nicht bei der Finanzausstattung der Gemeinde berücksichtigt werden, wären rechtlich möglich. Ob dies politisch gewollt ist, muss die Mehrheit der Gemeindevertretung entscheiden.

 

gez.

Rocher

Bürgermeister

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

 

Bild zur Meldung: © Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher