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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Neue Form der Bekanntmachung in der Gemeinde Rangsdorf

13.02.2018

Aufgrund von verschiedenen Bürgerbeschwerden wurde geprüft, ob die Form der Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses in den Aushangkästen weiter beibehalten werden soll. Nach einem Urteil aus den 1990er Jahren des Verwaltungsgerichtes Potsdam, ausgefertigt von einem Verwaltungsrichter Möller, wäre die Zahl der Aushangkästen in der Gemeinde Rangsdorf nicht mehr ausreichend. Dieses Urteil wurde nicht vom Oberverwaltungsgericht überprüft, so dass die Frage offen bleibt, wie das Oberverwaltungsgericht diese Angelegenheit bewertet. Der Rangsdorfer Einwohner Christian Möller, hat nunmehr auch auf die aus seiner Sicht rechtlich nicht zulässige Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung hingewiesen, und für mehr als 70 Beschlüsse „Beanstandungen“ geschrieben.

 

Da derzeit die Bearbeitungszeiten bei den Verwaltungsgerichten, auch weil das Land Brandenburg diese personell nicht ausreichend ausstattet, oft mehrere Jahre dauern, war die Frage, wie die Gemeindevertretung mit der möglichen Rechtunsicherheit umgeht. Die Mehrheit der Gemeindevertretung hat sich am 25. Januar 2018 entschieden, dass die Bekanntmachungen der Einladungen der Sitzungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses in Zukunft im Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf erfolgen. Die vorhandenen Schaukästen werden in Zukunft weitergenutzt, allerdings nur noch zur Information über die bekanntgemachten Sitzungen. Die Neufassung der Hauptsatzung wurde in Amtsblatt der Gemeinde Rangsdorf am 12. Februar 2018 bekannt gemacht und tritt damit am 13. Februar 2018 in Kraft.

 

gez.

Rocher

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

 

Bild zur Meldung: © Foto: Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher