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Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming - Brexit: Informationen für britische Staatsbürger im Landkreis

27.02.2019

Mit individuellen Informationsschreiben wendet sich dieser Tage der Landkreis Teltow-Fläming an die in der Region lebenden Britinnen und Briten. Ziel ist es, sie über die ausländerrechtlichen Auswirkungen möglicher Brexit-Szenarien aufzuklären und so gut wie möglich zu begleiten. Dazu Dietlind Biesterfeld, Beigeordnete des Landkreises und als Dezernentin zuständig für das Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesen: „Es ist sehr bedauerlich, dass der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union unmittelbar bevorzustehen scheint. Umso mehr wollen wir die im Landkreis ansässigen Britinnen und Briten unterstützen, damit sie weiter hier leben und sich auch zukünftig als Teil Europas fühlen können.“

 

Für Rolls-Royce-Beschäftigte mit britischer Staatsangehörigkeit wird es zudem eine Informationsveranstaltung geben, die gemeinsam mit Ausländerbehörden anderer Landkreise vorbereitet wird.

 

Im Landkreis Teltow-Fläming leben derzeit 143 Personen mit britischer Staatsbürgerschaft. Für diejenigen von ihnen, die eine weitere EU-Staatsangehörigkeit haben, besteht aufgrund dessen kein Handelsbedarf. Bis zum Austritt Großbritanniens aus der EU können sich im Landkreis lebende britische Staatsbürger/-innen auf das Freizügigkeitsrecht für die Bürger der EU berufen. Das gilt auch dann – und zwar bis zum 31. Dezember 2020 – falls der Brexit auf Grundlage des Austrittsvertrags in der aktuellen Fassung erfolgt.

 

Komplizierter wird es im Fall eines Brexits ohne Austrittsvertrag. Dann sind die britischen Staatsangehörigen verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ab dem Austrittstag bei der Ausländerbehörde vorzusprechen und einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die genauen Regelungen, die dann gelten, werden im Schreiben des Landkreises erläutert. Da der Austritt ohne vertragliche Regelung nicht auszuschließen ist, kann man auch jetzt schon einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.

 

Im vergangenen Jahr wurden im Landkreis Teltow-Fläming 12 Britinnen und Briten eingebürgert, im Jahr 2017 waren es 8, im Jahr 2016 fünf Personen. Für Fragen zum weiteren Aufenthalt oder die Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit steht die Ausländerbehörde gern zur Verfügung. Es genügt, die Kontaktdaten zu übermitteln, damit die Behörde sich kurzfristig mit den Betroffenen in Verbindung setzen kann. Bei einem Brexit ohne Austrittsvertrag werden dann Termine zur individuellen Bearbeitung und Beratung vereinbart.

 

Einreicher:

Heike Lehmann

Kreisverwaltung Teltow-Fläming

Öffentlichkeitsarbeit

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

Tel:   03371 608-1023

Fax:  03371 608-9400

 

Bild zur Meldung: © Landkreis Teltow-Fläming - Logo