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Information zur Erhebung von Anliegerbeiträgen

Rangsdorf, den 21.01.2020

Für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in folgenden Bauabschnitten werden voraussichtlich in diesem Jahr die Straßenbaubeiträge festgesetzt:

 

  • Seebadallee zwischen Dorfanger und Am Strand

 

  • Lindenallee zwischen Seebadallee und Clara-Zetkin-Straße

 

  • Friedensallee zwischen Seebadallee und Fischerweg

 

  • Gartenweg

 

  • Sachsenkorso zwischen Großmachnower Straße und Cimbernring

 

 

 

Die Straßenbaubeiträge werden jeweils einen Monat nach der Bekanntgabe der Bescheide zur Zahlung fällig.

 

Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vom 19.06.2019 (GVBl. I Nr. 36) nur für Baumaßnahmen Anwendung finden kann, deren VOB-Abnahme nach dem 31.12.2018 erfolgt ist. Die VOB-Abnahme der oben bezeichneten Baumaßnahmen fand am 21.06.2017 bzw. 18.04.2018 (Sachsenkorso) statt.

Die Gemeinde Rangsdorf ist daher verpflichtet, für diese Maßnahmen Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in seiner bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung zu erheben.

 

 

gez. Rocher