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Rettungsschirm für Brandenburger Unternehmen

23.03.2020

Das Land Brandenburg spannt einen Rettungsschirm auf, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie in Brandenburg abzufedern. Brandenburgs Landesregierung legt ein Soforthilfeprogramm auf, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind.

 

Zum einen sollen notleidende Unternehmen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

 

Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Zum anderen wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm („KoSta“) zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.

Alle Unterstützungsangebote im Zusammenhang mit der Corona-Krise hat die ILB online zusammengestellt: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

 

Beim Wirtschaftsministerium wurden Service-Hotlines eingerichtet: 0331 / 86618-87, 0331 / 86618-88 und 0331 / 86618-89.

 

Bild zur Meldung: © pixabay.com