Hohes Bußgeld für ungenehmigtes Fällen
Für die unrechtmäßige Fällung einer Eiche und eines Ahornbaumes musste ein Unternehmen ein Bußgeld in Höhe mehrerer Tausend Euro zahlen. Der Bauherr hatte bei der Gemeinde Rangsdorf die Fällung der Eiche im Zuge von geplanten Baumaßnahmen beantragt. Die Gemeinde lehnte die Fällung des 25 Meter hohen, gesunden Baumes mit einem Gesamtstammumfang von 2,90 Metern ab.
Der Antragsteller hatte jedoch bereits Tatsachen geschaffen und ohne Genehmigung sowohl die Eiche als auch noch einen Ahorn fällen lassen. Für diese Ordnungswidrigkeit berechnete die Gemeinde ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich als annähernden Ausgleich für die beiden unrechtmäßig gefällten Bäume. Das Geld wird nun dem Baumschutz und der Baumpflege in Rangsdorf zugutekommen.
gez. Rocher
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