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„Gemeinde Rangsdorf kündigt Kita-Betreiber“ – MAZ-Artikel vom 30.04.2020 sorgt für Irritationen

30.04.2020

Zu dem Artikel in der Märkischen Allgemeinen Zeitung „Gemeinde Rangsdorf kündigt Kita-Betreiber“ vom 30.04.2020 möchte ich zuerst richtigstellen, dass die Gemeinde nicht alle freien Betreiber kündigt. Lediglich ein Teil der Verträge mit den Betreibern soll gekündigt werden. Hintergrund hierfür ist die Neugestaltung bestehender Vereinbarungen. Für 2020 wurde nur die Kündigung des Vertrages mit der evangelischen Kirchengemeinde Groß Machnow – Klein Kienitz beschlossen. Weitere Beschlüsse werden in diesem Jahr nicht folgen. Darüber wurde in der Sitzung auch informiert – leider aber von der Presse nicht wiedergegeben.

 

In der Gemeinde Rangsdorf gibt es neben Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft weitere Träger, beispielsweise die beiden Einrichtungen der Kita-L.i.n.O.! (Träger Elternverein KITA L.i.n.O! e.V.), die Kita Waldhaus, die vom DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e.V. betrieben wird, die Seeschulkita deren Träger die Seeschule Rangsdorf e.V. ist und die Kita Schwalbennest, die vom Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V. getragen wird. Diese freien Träger unterscheiden sich in ihrer Ausstattung, ihren Zielen und Konzepten. Der Gesetzgeber begrüßt ausdrücklich eine Trägervielfalt, um eine lebendige Kita-Landschaft mit innovativen Trägern und einer hohen Qualität zu fördern.

 

Der Bedarf an Plätzen für die Betreuung von Kindern ist in Rangsdorf in den letzten Jahren immer weiter gewachsen. Die Gemeinde erfasst diese Bedarfe und schreibt sie jährlich in ihrer Bedarfsplanung fort. Sofern weitere Kapazitäten erforderlich werden, können neue Kindertagesstätten entstehen.

 

Die Kitaverträge mit den freien Trägern sind aufgrund sehr unterschiedlicher Voraussetzungen ganz individuell zu gestalten. Es gibt Kindertagesstätten, die in vom Träger selbst gemieteten Räumen arbeiten. Selbst gemietet haben die Räume die Seeschulkita und KitaL.i.n.O in der Stauffenbergallee. Sollte die Gemeinde die Trägerverträge  dieser beiden Kitas kündigen, dürfte sie die Einrichtungen aber nicht ausschreiben, weil sie nicht über die Gebäude/ Kitaräume verfügen kann. Für die Kita L.i.n.O! in der Heinestraße wurde für die Anmietung der Räume ein Vergabeverfahren durchgeführt, bei dem der Träger der Einrichtung gleich mitbenannt werden konnte. Hier wurde uns L.i.n.O! benannt. Auch hier kann es faktisch erst mit einem neuen Mietvertrag einen anderen Träger geben. Der Mietvertrag läuft noch mehrere Jahre. Deshalb wird es auch hier keine Ausschreibung geben können.

 

Anders als in dem Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung dargestellt, werden wir also nicht alle Verträge anfassen, um sie neu auszuschreiben, da wir rechtlich dazu gar nicht befugt sind. Die Gemeinde ist zur Ausschreibung von Leistungen für Verträge oder Vertragsänderungen verpflichtet. Eine Ausschreibung bleibt aber grundsätzlich dann unmöglich, wenn die Gemeinde z.B. Räume für den Betrieb der Einrichtung nicht vergeben kann, weil sie aufgrund der Mietvertragsgestaltung dazu gar nicht befugt ist. Bei einem Zuschuss der Gemeinde unter 100.000 € kann auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden. Letzteres trifft z.B. auf die Kita „Schwalbennest“ zu. Im letzten Jahr wurde z.B. mit der Kita Waldhaus ein neuer Vertrag geschlossen, dessen Zuschuss damals unter 100.000 € lag.

 

Um künftig die Verträge für alle Kitas anzupassen, war es Wunsch der Gemeindevertretung, die Verträge zu kündigen, um sie neu zu verhandeln und entsprechend den bestehenden gesetzlichen Regelungen anzupassen und zu vereinheitlichen. Das bedeutet, dass in den nächsten Jahren die Verträge, die gekündigt werden können, gekündigt werden, mit dem Ziel die Verträge neu abzuschließen, um sie so weit wie möglich zu vereinheitlichen.

 

gez. Rocher

 

Bild zur Meldung: (c) pixabay.com