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Kindertagesbetreuung - Änderung der Richtlinie Kita-Elternbeitrag vom MBJS beschlossen

05.06.2020

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat gestern in der Richtlinie Kita-Elternbeitrag Regelungen getroffen zu den Kita-Elternbeiträgen. Ursprünglich wurde diese Entscheidung durch die Ministerin Ernst schon am 25.05.2020 angekündigt.

 

Für die Kita-Elternbeiträge bedeutet das :

 

  • Alle Kinder, die eine nach § 13 Abs. 2 der Eindämmungsverordnung genehmigte Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, zahlen weiterhin ihren Elternbeitrag

 

  • Für Kinder in der eingeschränkten Regelbetreuung muss bis zum 30. Juni 2020 kein Elternbeitrag erhoben und bezahlt werden. Den Einrichtungsträgern werden entgangene Elternbeiträge – wie bisher – nach der Richtlinie „Kita-Elternbeitrag-Corona“ vom Land pauschal ersetzt.

 

Essengeld ist grundsätzlich nach dem Brandenburger Kindertagesstättengesetz in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten. Bei Kindern, die derzeit nur einen Tag betreut werden und nicht am Mittagessen teilnehmen, wird deshalb kein Essengeld erhoben, weil es keine ersparten Eigenaufwendungen gibt.

 

Die Diskussion um den eingeschränkten Regelbetrieb in den Kitas wird leider immer schärfer geführt. Der Unmut und das Unverständnis der Eltern über die zum Teil schwer verständlichen und praxisuntauglichen Entscheidungen im Land Brandenburg zu den Betreuungsmöglichkeiten wachsen. Dazu kommt, dass in den sozialen Netzwerken viele Unwahrheiten verbreitet werden. Fakt ist, dass nach wie vor die Regelungen des Landes Brandenburg gelten, die wir einhalten müssen. Über aktuelle Veränderungen hierzu habe ich regelmäßig in Pressemitteilungen informiert.

 

Um den (Un-)Wahrheitsgehalt der verbreiteten Meldungen in den sozialen Medien an einem Beispiel zu verdeutlichen: Derzeit wird kommuniziert, dass in unserer Nachbarkommune Blankenfelde-Mahlow alle Kita-Kinder täglich bis zu 6 Stunden betreut werden. Das diese Meldung nicht richtig ist, zeigt die Tatsache, dass allein in der Kita „Spatzennest“ in Rangsdorf 5 Kinder aus der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow betreut werden, weil es in Blankenfelde Mahlow schlicht an Betreuungsplätzen fehlt. In der Gemeinde Rangsdorf arbeitende Erzieherinnen oder andere Mitarbeiter der Gemeinde Rangsdorf, die in Blankenfelde-Mahlow wohnen, beanspruchen selbst für ihre Kinder Betreuungsplätze in Rangsdorf, weil sie in Blankenfelde Mahlow keine Betreuungsplätze erhalten. Wenn wir diese Kinder nicht aufnehmen würden, wäre eine Rückkehr der Arbeitnehmer*innen an den Arbeitsplatz nach der Erziehungszeit unmöglich. Der Notstand an Kita-Plätzen in Blankenfelde-Mahlow war übrigens schon Thema in dem Artikel der MAZ „Planung hinkt hinterher“ vom 16.03.2020. Darin heißt es, das […] Die Planung von Kindertagesstätten für das stetig wachsende Blankenfelde-Mahlow hält mit der Realität einfach nicht Schritt. Aktuell warteten zu dem Zeitpunkt Eltern auf 60 Plätze für ihren Nachwuchs nach dem Artikel.

 

Deshalb bitte ich alle, die in den sozialen Netzwerken unterwegs sind: Hinterfragen Sie die dort getätigten Aussagen, wie weit diese stimmen. Das erspart Ihnen Aufregung und erleichtert es den Mitarbeitern in der Gemeinde Rangsdorf, die zusätzlichen Aufgaben, die sich aus den landesrechtlich vorgegeben Regelungen ergeben, zu erfüllen.

 

gez. Rocher

 

 

Bild zur Meldung: (c) pixabay.com