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23.01.2025

Im Vorfeld der Bundestagswahl gibt es in der Gemeinde Rangsdorf Beschwerden über die Standorte von Plakaten, Bannern und Großflächenplakaten. In einem offenen Brief an Bürgermeister Klaus Rocher wies die „Bürgerinitiative Verkehrssicherheit“ wieder auf Gefahrenstellen hin, die durch das Anbringen von Plakaten entstehen, insbesondere an Straßenlaternen, die mit gelben Punkten markiert sind. 

 

Auf den Brief würde Bürgermeister Klaus Rocher gern reagieren, doch leider ist er auch im aktuellen Fall anonym an das Rathaus gesendet worden. Deshalb bitten wir darum, dass die „Bürgerinitiative“ eine Ansprechperson für eine Kontaktaufnahme benennt.

 

Prinzipiell unterstützt die Gemeinde diesen Appell, kann selbst jedoch seit 2019 auf den konkreten Standort von Wahlkampf-Bannern keinen Einfluss mehr nehmen. Der Landtag hat vor der Landtagswahl 2019 das Brandenburgische Straßengesetz so geändert, dass faktisch jeder der Kandidierenden überall Plakate aufstellen und aufhängen kann. Eine Gemeinde kann nur noch die Menge begrenzen, was Rangsdorf gemacht hat. Anlass für einen entsprechenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts war eine Klage der Wählerinitiative „Die Rangsdorfer“, um deren Banner am Brückengeländer an der Bahnüberführung durchzusetzen.

 

Beschwerden zur Gefährdung der Verkehrssicherheit sind deshalb nur bei der Unteren Landesbehörde beim Landkreis möglich.

 

Diese Regelung gilt nur im Wahlkampf. Alle anderen Plakate dürfen explizit nicht an gekennzeichneten Stellen aufgehangen werden.

 

gez. Rocher

 

Bild zur Meldung: © pixabay.de