Rangsdorfer Baumschutz-Satzung geändert

Rangsdorf, den 01.04.2025

Mit einer Enthaltung hat die Rangsdorfer Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 25. März die bisherige Baumschutz-Satzung geändert. Mit ihrer Veröffentlichung trat die erste Änderungssatzung am 1. April in Kraft.

 

Alternativ ist es dadurch nun möglich, dass als Ausgleichsmaßnahme auch vorher gepflanzte Bäume anerkannt werden können. Die jeweiligen als Ausgleich genutzten Bäume müssen im Jahr der Anpflanzung mit Angabe der Art und des Pflanzdatums der Gemeinde angezeigt werden. Die Gemeindeverwaltung führt eine Liste für spätere Ausgleichspflanzungen und registriert die Bäume. 

 

Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme muss der angezeigte und gepflanzte Baum den Anforderungen gemäß der Satzung für den Ausgleich entsprechen. Außerdem müssen sowohl vorausschauend gepflanzte Bäume als auch alle weiteren Ersatzpflanzungen aus der Baumartenliste ausgewählt werden, die als Anlage die Satzung ergänzt.

 

Die Liste der Baumarten wurde mit der Esskastanie erweitert und enthält nun auch Hinweise zu Standort, Wuchsform, Wurzeln und Beschaffenheit des Bodens. Außerdem wurde die Grundregel für die Qualität der als Ersatz zu pflanzenden Bäume noch klarer definiert.

 

gez. Rocher

 

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