Neue Satzung zur Entsorgung von Niederschlagswasser
Die Rangsdorfer Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25. März einstimmig eine neue Satzung zur Entsorgung von Niederschlagswasser beschlossen. Mit ihrer Veröffentlichung trat die neue Satzung am 1. April in Kraft.
Ziel dieser Satzung ist, dass gesammeltes Regenwasser auf dem Grundstück versickern soll, auf dem es anfällt. Gerade bei zunehmenden Starkregenereignissen ist das wichtig, um Überlastungen der Kanalisation vorzubeugen. In der Satzung ist nun eine Menge definiert, bis zu der das Wasser grundsätzlich auf dem Grundstück zu versickern ist. Die Niederschlagsentwässerungsanlagen der Gemeindestraßen sowie die Schmutzwasserkanalisationen des Zweckverbandes KMS sind dafür nicht dimensioniert und konzipiert.
Ein Ableiten des Niederschlagswassers vom Privatgrundstück auf das öffentliche Straßenland war auch zuvor aufgrund der entsprechenden Satzung von 2012 nicht erlaubt. Die neue Satzung bietet nun mehr Rechtssicherheit. Das Ableiten von Niederschlagswasser auf das öffentliche Straßenland kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden. Die Gemeinde ist berechtigt, notwendige Maßnahmen anzuordnen und den Stand des Niederschlagswassers zu überprüfen.
Nicht nur das Niederschlagswasser der Dachflächen, sondern auch das auf den versiegelten, oftmals zur Straße abschüssigen, Flächen anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf die Straße abgeleitet werden.
Alle Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte von Grundstücken sollten das dringend prüfen und notwendige Maßnahmen ergreifen, um den Abfluss des Niederschlagswassers auf die Fahrbahn oder auf Nachbargrundstücke zu verhindern.
gez. Rocher
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