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Hinweis zum Umgang mit Niederschlagswasser

01.03.2022

Der Klimawandel führt immer häufiger zu Starkregen, so dass der Schutz vor dessen Folgen auch in Rangsdorf eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe ist. Nach der Satzung über die Entsorgung von Niederschlagswasser in der Gemeinde Rangsdorf vom 17.12.2012 sind die Grundstückseigentümer*innen zur Niederschlagswasserbeseitigung verpflichtet.

 

In der Regel kommt es zu einem erhöhten Wasserstand, wenn kein versickerungsfähiger  Boden vorhanden ist, großflächig die Böden gefroren oder bereits mit Wasser gesättigt sind und weitere große Niederschlagsmengen auftreten. Verstärkt wird dieser Effekt insbesondere durch die zunehmende Versiegelung der Oberflächen in Wohngebieten. Dies betrifft die Versiegelung auf Privatgrundstücken durch das Anlegen von Terrassen, Stellplätzen, versiegelten Schottergärten, teilversiegelten Grünflächen und Beeten, aber auch in öffentlichen Straßenräumen durch grundhaft ausgebaute Fahrbahnen, Geh- und Radwege sowie Zufahrten zu den Privatgrundstücken.

 

Ein Ableiten des Niederschlagswassers vom Privatgrundstück auf das öffentliche Straßenland ist nicht erlaubt. Die Niederschlagsentwässerungsanlagen der Gemeindestraßen sowie die Schmutzwasserkanalisationen des Zweckverbandes KMS sind dafür nicht dimensioniert und konzipiert.

 

Umso wichtiger ist es, dass die Anwohner*innen das anfallende Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickern lassen. Nicht nur das Niederschlagswasser der Dachflächen, sondern auch das auf den versiegelten, oftmals zur Straße abschüssigen, Flächen anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf die Straße abgeleitet werden.

 

Alle Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte von Grundstücken sollten das dringend prüfen und notwendige Maßnahmen ergreifen, um den Abfluss des Niederschlagswassers auf die Fahrbahn zu verhindern.

 

Das Ableiten von Niederschlagswasser auf das öffentliche Straßenland kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 € geahndet werden. Die Gemeinde Rangsdorf behält sich vor, auch Zwangsmittel anzuwenden, um die o. g. Satzung durchzusetzen.

 

Eine Hilfestellung im naturnahen Umgang mit Niederschlagswasser in Brandenburg bietet unter anderem der Leitfaden „Naturnaher Umgang mit Regenwasser“ des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.

 

gez. Rocher

 

Bild zur Meldung: © Pixabay.com