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Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

11.04.2022

Der Landkreis Teltow-Fläming informiert:

 

Huhn, Ente und Fasan dürfen wieder raus! Die Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten des Landkreises Teltow-Fläming wird mit Wirkung vom 8. April 2022 aufgehoben. Das gilt ebenso für weitere Anordnungen der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises vom 7. Januar 2022. Die Aufhebung der Anordnung zur Aufstallung ist möglich, weil sich die Seuchenlage im Land Brandenburg und den angrenzenden Bundesländern entspannt hat und ein vertretbares Risiko besteht. Zudem wurde in Brandenburg im Hausgeflügelbereich in den vergangenen elf Wochen und im Wildvogelbereich in den vergangenen vier Wochen kein Ausbruch festgestellt. Das Veterinärwesen des Landkreises mahnt dennoch zur Achtsamkeit: „Trotzdem wird das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Deshalb sind alle Geflügelhalter weiterhin zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert und sollen die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Einschleppens der Krankheit in die Geflügelbestände aufrechterhalten.“

Die Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel und weiterer Anordnungen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 wurden im Amtsblatt 13/2022 des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht.

 

Bild zur Meldung: © pixabay.com