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Wichtige Regeln und neue Gebühr für Hunde

Rangsdorf, den 01.04.2025

Im Juli 2024 trat die neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg in Kraft. Danach muss jeder Hund gechippt sein. Das gilt für alle Hunde. Die Vierbeiner müssen auch nachträglich gechippt werden, wenn sie es vor der gesetzlichen Änderung nicht waren.

 

Das Ordnungsamt der Gemeinde Rangsdorf bittet alle Hundebesitzer*innen, dass sie ihre Chipnummer bis zum 31.05.2025 nachmelden, wenn deren Hunde nachträglich gechippt wurden.

 

Ab Juni 2025 wird das Ordnungsamt fehlende Nachmeldungen bzw. das nicht erfolgte Chippen der Hunde ahnden.

 

Neben der Chipnummer ist es auch hilfreich, wenn die Hundehalter*innen den Namen des Hundes mitteilen. Das kann beim Einfangen entlaufener Hunde hilfreich sein. Auch die Hinterlegung der Telefonnummer in der Hundeakte im Ordnungsamt kann helfen, den entlaufenen Hund schneller ausfindig zu machen, insbesondere, wenn die Hundehalter*innen nicht zuhause sind.

 

Neu ist auch, dass die Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales Gebühren für die Anmeldung eines Hundes vorsieht. Diese betragen in Rangsdorf einmalig 50,00 € pro angemeldeten Hund.

 

Ferner werden alle Hundebesitzer*innen noch einmal darauf hingewiesen, dass die Führung der Steuermarke am Halsband oder Geschirr verpflichtend ist.

 

gez. Rocher

 

Bild zur Meldung: © pixabay.de